Schönfließer 5 | WE05
Ruhige Altbauwohnung in Prenzlauer Berg
Wohnung
Die angebotene Erdgeschosswohnung befindet sich im Seitenflügel eines Altbaus von 1905. Die Fassade mit Stuck und der Eingangsbereich mit originalen Fliesen vermitteln den Charme vergangener Zeiten. Über den Innenhof gelangt man in die Wohnung, die auf 35 m² ein großes Zimmer bietet. Das Herzstück ist der offene Wohn-, Ess- und Schlafbereich mit Blick zum Innenhof. Eine geschickte Möblierung bietet Platz für Bett, Sofa und Essecke. Die offene Küchenecke lässt sich gut in den Wohnraum integrieren. Das geflieste Badezimmer ist mit einer Dusche ausgestattet.
Grundriss
Lage
Der Prenzlauer Berg, im Bezirk Pankow gelegen, ist einer der beliebtesten Ortsteile Berlins – berühmt für seine liebevoll restaurierten Altbauten sowie vielfältigen kulturellen und gastronomischen Angebote. Familien schätzen die lebendige Atmosphäre und die ausgezeichneten Naherholungsmöglichkeiten wie den Leise-Park, den Volkspark Prenzlauer Berg und den Mauerpark mit Flohmarkt und kulturellen Veranstaltungen. Im Nordischen Viertel bietet der Arnimplatz mit grünen Spielplätzen und gemütlichen Cafés eine Oase der Ruhe. Die zentrale Lage ermöglicht eine ausgezeichnete Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel wie den S- & U-Bahnhof Schönhauser Alle und den S-Bahnhof Bornholmer Straße, sowie an Busse, Trams und die Autobahn. Die Schönfließer Straße 5 bietet eine einzigartige Kombination aus urbanem Leben und historischem Charme.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne!
*Die Höhe der Courtage richtet sich nach den, ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen, gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 2% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 2,38% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Firma Sigrid Schulz Immobilien und ggf. deren Beauftragte, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.