Leibniz 43 | WE1.1
Ruhige Terrassenwohnung im Erstbezug
Wohnung
Diese charmante Erdgeschosswohnung im sanierten Altbau von 1900 liegt ruhig im Innenhof und bietet auf ca. 49,42 m² zwei stilvoll eingerichtete Zimmer.
Der offene Wohn-, Ess- und Kochbereich ist clever in separate Zonen gegliedert.
Das Schlafzimmer verfügt über einen komfortablen Ankleidebereich, während das moderne Duschbad durch sein Design überzeugt.
Eine Hochebene bietet zusätzlichen Stauraum oder Platz für einen weiteren Schlafbereich.
Die private Terrasse zum neu gestalteten Innenhof lädt zum Entspannen ein und macht diese Wohnung zu einem eleganten Rückzugsort in zentraler Lage.
Grundriss
Lage
Berlin-Charlottenburg blickt auf eine lange Geschichte zurück. Heute vereint es Tradition und Moderne und kreieren eine begehrte Wohngegend. Der Kurfürstendamm ist eine der elegantesten Adressen der Stadt. Hier trifft internationales Flair auf authentisches Lebensgefühl. Prunkvolle Altbauten schaffen eine einzigartige Wohnatmosphäre mit vornehmem Ambiente. In unmittelbarer Nähe finden Sie eine gewachsene Infrastruktur. Zahlreiche Cafés und Restaurants verwöhnen Ihren Gaumen. Steht Ihnen der Sinn eher nach Kunst und Kultur, dann schlendern Sie durch die Galerien und Ausstellungen der Umgebung oder genießen Theaterkunst im Theater des Westens oder der Schaubühne am Lehniner Platz. Die zentrale Lage und das weitverzweigte Netz aus öffentlichen Verkehrsmitteln sorgen für eine gute Anbindung innerhalb Berlins.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne!
*Die Höhe der Courtage richtet sich nach den, ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen, gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer*in und Käufer*in) in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Firma Sigrid Schulz Immobilien und ggf. deren Beauftragte, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem/der Käufer*in (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind von dem/der Käufer*in zu tragen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.