Thule 11 | WE33
Gemütliche 1-Zimmer-Wohnung im Altbau
Wohnung
Die kompakte 1-Zimmerwohnung befindet sich im 3. Obergeschoss des Quergebäudes eines Altbaus aus 1890 und ist über den Hof erreichbar. Mit einer Wohnfläche von ca. 33,82 m² ist die Eigentumswohnung perfekt für eine Person geeignet. Sie verfügt über einen offenen Wohn-, Ess- und Schlafbereich, der durch zwei große Fenster viel Tageslicht hereinlässt. Die helle Küche besitzt ebenfalls ein Fenster, das Blicke auf den Hofbereich freigibt. Das geflieste Badezimmer verfügt über eine Badewanne sowie einen Waschmaschinenanschluss.
Grundriss
Lagebeschreibung
Der Stadtteil Pankow liegt im Norden von Berlin. Zu dem sonst oft hektischen Alltag in der Stadt bietet er eine entspannte Alternative. Zahlreiche Restaurants und Cafés bieten sich in direkter Nachbarschaft für eine kulinarische Entdeckungstour an. Vor allem im Sommer laden die nahegelegenen Plätz wie der Arnimplatz oder der Humannplatz zu Verweilen ein. Mit dem Fahrrad ist man schnell im quirligen Kiez rund um die Gethsemanekirche mit der bunt gemischten Stargarder Straße. Attraktive Freizeitmöglichkeiten bietet auch die nahegelegene Kulturbrauerei, der Mauerpark und die Kastanienallee. Für mehr Naherholung ist der Volkspark Humboldthain zu empfehlen. Der Kiez ist hervorragend an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden: Die U-Bahnlinie U2 an der Schönhauser Allee, drei Straßenbahnlinien und die S-Bahn an der Bornholmer Brücke ermöglichen eine schnelle und bequeme Anbindung an den Alexanderplatz und den Hackeschen Markt.
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*Die Höhe der Courtage richtet sich nach den, ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen, gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 2% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 2,38% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, Firma Sigrid Schulz Immobilien und ggf. deren Beauftragte, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.